HuFEvents by Dennis Ehrhoff
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Zuzüglich Porto und Verpackung.
AGB
Allgemeine Mietbedingungen von HuFEvents
1. Geltung der Bedingungen
Die Dienstleistungen, eventuelle Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Bedingungen nicht nochmals ausdrücklich erwähnt werden.
Die Firma HuFEvents by Dennis Ehrhoff behält sich vor, diese Bestimmungen jederzeit zu ändern bzw. anzupassen. Bei Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) mit unseren aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung oder Ware gelten diese Bestimmungen als angenommen.
2. Auftragserteilung
(1) Die Firma HuFEvents erbringt ihre Tätigkeit, soweit nicht anders vereinbart, als Dienstleistung, wobei sie sich ihres Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegen, ausgenommen bei Gefahr im Verzuge, bei HuFEvents.
(2) HuFEvents ist die Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozial-rechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen auferlegt.
(3) Angebote von HuFEvents behalten ihre Gültigkeit bis 7 Tage vor Durchführung der Veranstaltung bzw. bis zum Eintritt der gemäß Angebot zu erbringenden Leistung. Wird nach dieser Frist ein Angebot angenommen bzw. ein Auftrag basierend auf einem zuvor erteilten Angebot erfolgen, so erhöhen sich die im Angebot aufgeführten Preise um 30 %.
(4) Nach Erteilung eines Auftrags wird dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung von uns übersandt. Erst diese schriftliche Auftragsbestätigung bindet uns an den Auftrag.
(5) Tritt unser Auftraggeber vom Vertrag oder von Teilen des Vertrags zurück (Abbestellung / Minderung), ohne das wir ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt bzw. die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung von Stornierungskosten in der folgenden Höhe:
Rücktritt 30 Tage oder eher vor Lieferung: 25% Stornokosten vom vereinbarten Auftragswert;
Rücktritt 15 bis 29 Tage vor Lieferung: 50% Stornokosten vom vereinbarten Auftragswert;
Rücktritt 14 bis 3 Tage vor Lieferung: 75% Stornokosten vom vereinbarten Auftragswert;
Rücktritt in weniger als 3 Tagen vor Lieferung: 100% Stornokosten vom vereinbarten Auftragswert.
Für Produkte welche extra für einen Auftrag angemietet oder angeschafft werden, können innerhalb eines Vertrages gesonderte Stornobedingungen vereinbart werden.
3. Rücktritt vom Auftrag
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir die Creditreform AG, Schufa oder anderen Inkassounternehmen für eine Überprüfung des Kunden heranziehen kann.
(2) Die HuFEvents kann jederzeit ohne Schadenersatzansprüche des Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn:
a. der Kunde bei Auftragserteilung falsche Angaben über sein Unternehmen oder seine Person gemacht hat,
b. die Kreditwürdigkeit des Kunden betreffende Tatsachen falsch angeben wurden,
c. ein Inkasso- oder Vergleichsverfahren eröffnet, beantragt wird oder besteht.
(3) Etwaige Aufwendungen hat der Kunde zu ersetzen. Kosten und Schadenersatzansprüche hat HuFEvents in einem solchen Fall nicht zu tragen.
4. Beanstandungen
(1) Etwaige Beanstandungen sind uns umgehend anzuzeigen. Sollten nach Abholung bzw. Lieferung bestellter Waren zeitnah keine Beanstandungen gemeldet worden sein (per Telefon, Mail oder anderer Kommunikationskanäle), kann eine nachträgliche Reklamation nicht berücksichtigt werden.
(2) Im Falle der Beauftragung von Personaldienstleistungen hat der Kunde die Mitarbeiter von HuFEvents nach Arbeitsaufnahme auf ihre Eignung zu prüfen. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Kunde nach Rücksprache mit dem zuständigen Projektleiter von HuFEvents das Recht, den Austausch des zu beanstandenden Mitarbeiters zu verlangen. Trotz Austausch des beanstandeten Mitarbeiters ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin erbrachte Dienstleistung in vollem Umfang (ohne Ausfallzeiten) zu bezahlen.
5. Ausführung durch andere Unternehmen
HuFEvents ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.
6. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Kunden, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Kunden wird der Vertrag nicht berührt.
7. Haftung und Haftungsbegrenzung
(1) HuFEvents steht nur für die ordnungsgemäße Auswahl der von ihm eingesetzten Mitarbeiter ein. HuFEvents haftet nicht für Schäden, die die Mitarbeiter an Arbeitsgeräten, insbesondere bei eigenen oder fremden Fahrzeugen des Kunden, oder an der ihnen übertragenen Arbeit verursachen.
HuFEvents haftet auch nicht für irgendwelche Schäden, die durch die Mitarbeiter lediglich bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit verursacht werden. Eine Haftung von uns ist gänzlich ausgeschlossen, wenn einem oder mehreren Mitarbeitern die Obhut für Geld, Wertpapiere oder sonstige Wertsachen übertragen wird, ohne, dass dieses von uns schriftlich bestätigt wurde.
(2) Sollten wir trotz benannter Haftungsausschlüsse zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet sein, beschränken sich diese auf die nachfolgenden Höchstbeträge a. EUR 3.000.000 pauschal für Personenschäden oder Sachschäden b. EUR 20.000 für das Abhandenkommen bewachter Gegenstände,
ausgenommen von zu verwahrender Garderobe und deren Inhalte c. EUR 100.000 für reine Vermögensschäden d. EUR 15.000 für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten.
8. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
(1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Inhaber der Firma HuFEvents schriftlich geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht beziffert werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
(2) Der Schadenshergang muss schriftlich erfasst werden und ist von einem Mitarbeiter zusätzlich gegenzuzeichnen.
(3) Der Kunde ist ferner verpflichtet, HuFEvents unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zu Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.
9. Haftpflichtversicherung und Nachweis
HuFEvents ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Ziffer 7 ergeben, abzuschließen. Der Kunde kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen.
10. Zahlung des Entgeltes
(1) Die Rechnungen sind im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das gleiche gilt, wenn die Dienstleistung verlängert bzw. umfangreicher gestaltet wird.
Zur Sicherheit von HuFEvents ist vor Auftragsdurchführung einmalig eine Kaution/ Vorkassenzahlung zu entrichten, welche bei endgültiger Rechnungsstellung in voller Höhe verrechnet wird. Die Höhe der Kaution wird im Einzelnen von uns bestimmt. Die Durchführung der Dienstleistung erfolgt erst nach Eingang der Kaution/Vorkassenzahlung auf dem Konto von HuFEvents bzw. bei Barzahlung. Sollte die Zahlung nicht in der schriftlich festgehaltenen Frist bei HuFEvents eingehen, behalten wir uns vor, den Auftrag nicht auszuführen.
(2) Rechnungen sind nach Rechnungserhalt sofort zahlbar oder haben gemäß schriftlicher Zahlungsvereinbarung zu erfolgen.
Mögliche Zahlungswege sind: a. Überweisung auf das Geschäftskonto
b. per Bar- oder Verrechnungsscheck mit Zustellung oder Übergabe nur an Personal des Verwaltungsbüros, des Inhabers oder an ausdrücklich von dem Inhaber zum Inkasso berechtigtes Personals. Zahlungen auf anderen als den genannten Wegen werden als nicht erfolgt angesehen. Erfolgte Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach, wird die gesamte bestehende Schuld sofort fällig.
(3) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Erklärung der Aufrechnung ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. (4) Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung ruht die Leistungsverpflichtung von HuFEvents nebst ihrer Haftung, ohne dass der Kunde von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Im Übrigen gilt § 286 Abs. 3 BGB.
(5) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Forderungsaufstellung Zahlung leistet. (6) Erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung kein schriftlicher Widerspruch, gilt die Rechnung als genehmigt und anerkannt.
11. Preise
Alle von HuFEvents genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Steuern.
12. Preisänderung
Im Falle der Veränderung/Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, kann sich das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben.
13. Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe
(1) Dem Kunden ist es nicht gestattet, Mitarbeiter von uns zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Kunden zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.
(2) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Bestimmungen des Absatzes 1, so ist er verpflichtet, die sechsfache Bruttomonatsgebühr an uns zu zahlen. Grundlage hierfür ist das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt des abgeworbenen Mitarbeiters der letzten 3 Monate vor Austritt aus dem Unternehmen.
14. Datenschutz
(1) Wir gewähren den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Zur Auftragsdurchführung speichert HuFEvents die Daten des jeweiligen Kunden, welche nach Auftragsdurchführung für interne Zwecke erhalten bleiben. Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt, es werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeleitet oder Adressdaten verkauft. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über seine gespeicherten Daten zu verlangen. Sofern alle Aufträge abgewickelt sind, können die Daten auf Wunsch des Kunden gelöscht werden.
(2) Im Schadensfall gelten die Haftungsregelungen unter Ziffer 7.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gewährleistung ist ausnahmslos Wolfsburg.
(2) Gerichtsstand ist, ebenfalls Wolfsburg.
16. Sonstiges
(1) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit HuFEvents geschlossenen Vertrag bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von HuFEvents.
(2) HuFEvents ist berechtigt, die Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen abzutreten.
17. Schlussbestimmung
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
1. Geltung der Bedingungen
Die Dienstleistungen, eventuelle Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Bedingungen nicht nochmals ausdrücklich erwähnt werden.
Die Firma HuFEvents by Dennis Ehrhoff behält sich vor, diese Bestimmungen jederzeit zu ändern bzw. anzupassen. Bei Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) mit unseren aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung oder Ware gelten diese Bestimmungen als angenommen.
2. Auftragserteilung
(1) Die Firma HuFEvents erbringt ihre Tätigkeit, soweit nicht anders vereinbart, als Dienstleistung, wobei sie sich ihres Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegen, ausgenommen bei Gefahr im Verzuge, bei HuFEvents.
(2) HuFEvents ist die Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozial-rechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen auferlegt.
(3) Angebote von HuFEvents behalten ihre Gültigkeit bis 7 Tage vor Durchführung der Veranstaltung bzw. bis zum Eintritt der gemäß Angebot zu erbringenden Leistung. Wird nach dieser Frist ein Angebot angenommen bzw. ein Auftrag basierend auf einem zuvor erteilten Angebot erfolgen, so erhöhen sich die im Angebot aufgeführten Preise um 30 %.
(4) Nach Erteilung eines Auftrags wird dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung von uns übersandt. Erst diese schriftliche Auftragsbestätigung bindet uns an den Auftrag.
(5) Tritt unser Auftraggeber vom Vertrag oder von Teilen des Vertrags zurück (Abbestellung / Minderung), ohne das wir ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt bzw. die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung von Stornierungskosten in der folgenden Höhe:
Rücktritt 30 Tage oder eher vor Lieferung: 25% Stornokosten vom vereinbarten Auftragswert;
Rücktritt 15 bis 29 Tage vor Lieferung: 50% Stornokosten vom vereinbarten Auftragswert;
Rücktritt 14 bis 3 Tage vor Lieferung: 75% Stornokosten vom vereinbarten Auftragswert;
Rücktritt in weniger als 3 Tagen vor Lieferung: 100% Stornokosten vom vereinbarten Auftragswert.
Für Produkte welche extra für einen Auftrag angemietet oder angeschafft werden, können innerhalb eines Vertrages gesonderte Stornobedingungen vereinbart werden.
3. Rücktritt vom Auftrag
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir die Creditreform AG, Schufa oder anderen Inkassounternehmen für eine Überprüfung des Kunden heranziehen kann.
(2) Die HuFEvents kann jederzeit ohne Schadenersatzansprüche des Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn:
a. der Kunde bei Auftragserteilung falsche Angaben über sein Unternehmen oder seine Person gemacht hat,
b. die Kreditwürdigkeit des Kunden betreffende Tatsachen falsch angeben wurden,
c. ein Inkasso- oder Vergleichsverfahren eröffnet, beantragt wird oder besteht.
(3) Etwaige Aufwendungen hat der Kunde zu ersetzen. Kosten und Schadenersatzansprüche hat HuFEvents in einem solchen Fall nicht zu tragen.
4. Beanstandungen
(1) Etwaige Beanstandungen sind uns umgehend anzuzeigen. Sollten nach Abholung bzw. Lieferung bestellter Waren zeitnah keine Beanstandungen gemeldet worden sein (per Telefon, Mail oder anderer Kommunikationskanäle), kann eine nachträgliche Reklamation nicht berücksichtigt werden.
(2) Im Falle der Beauftragung von Personaldienstleistungen hat der Kunde die Mitarbeiter von HuFEvents nach Arbeitsaufnahme auf ihre Eignung zu prüfen. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Kunde nach Rücksprache mit dem zuständigen Projektleiter von HuFEvents das Recht, den Austausch des zu beanstandenden Mitarbeiters zu verlangen. Trotz Austausch des beanstandeten Mitarbeiters ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin erbrachte Dienstleistung in vollem Umfang (ohne Ausfallzeiten) zu bezahlen.
5. Ausführung durch andere Unternehmen
HuFEvents ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.
6. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Kunden, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Kunden wird der Vertrag nicht berührt.
7. Haftung und Haftungsbegrenzung
(1) HuFEvents steht nur für die ordnungsgemäße Auswahl der von ihm eingesetzten Mitarbeiter ein. HuFEvents haftet nicht für Schäden, die die Mitarbeiter an Arbeitsgeräten, insbesondere bei eigenen oder fremden Fahrzeugen des Kunden, oder an der ihnen übertragenen Arbeit verursachen.
HuFEvents haftet auch nicht für irgendwelche Schäden, die durch die Mitarbeiter lediglich bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit verursacht werden. Eine Haftung von uns ist gänzlich ausgeschlossen, wenn einem oder mehreren Mitarbeitern die Obhut für Geld, Wertpapiere oder sonstige Wertsachen übertragen wird, ohne, dass dieses von uns schriftlich bestätigt wurde.
(2) Sollten wir trotz benannter Haftungsausschlüsse zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet sein, beschränken sich diese auf die nachfolgenden Höchstbeträge a. EUR 3.000.000 pauschal für Personenschäden oder Sachschäden b. EUR 20.000 für das Abhandenkommen bewachter Gegenstände,
ausgenommen von zu verwahrender Garderobe und deren Inhalte c. EUR 100.000 für reine Vermögensschäden d. EUR 15.000 für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten.
8. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
(1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Inhaber der Firma HuFEvents schriftlich geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht beziffert werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
(2) Der Schadenshergang muss schriftlich erfasst werden und ist von einem Mitarbeiter zusätzlich gegenzuzeichnen.
(3) Der Kunde ist ferner verpflichtet, HuFEvents unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zu Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.
9. Haftpflichtversicherung und Nachweis
HuFEvents ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Ziffer 7 ergeben, abzuschließen. Der Kunde kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen.
10. Zahlung des Entgeltes
(1) Die Rechnungen sind im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das gleiche gilt, wenn die Dienstleistung verlängert bzw. umfangreicher gestaltet wird.
Zur Sicherheit von HuFEvents ist vor Auftragsdurchführung einmalig eine Kaution/ Vorkassenzahlung zu entrichten, welche bei endgültiger Rechnungsstellung in voller Höhe verrechnet wird. Die Höhe der Kaution wird im Einzelnen von uns bestimmt. Die Durchführung der Dienstleistung erfolgt erst nach Eingang der Kaution/Vorkassenzahlung auf dem Konto von HuFEvents bzw. bei Barzahlung. Sollte die Zahlung nicht in der schriftlich festgehaltenen Frist bei HuFEvents eingehen, behalten wir uns vor, den Auftrag nicht auszuführen.
(2) Rechnungen sind nach Rechnungserhalt sofort zahlbar oder haben gemäß schriftlicher Zahlungsvereinbarung zu erfolgen.
Mögliche Zahlungswege sind: a. Überweisung auf das Geschäftskonto
b. per Bar- oder Verrechnungsscheck mit Zustellung oder Übergabe nur an Personal des Verwaltungsbüros, des Inhabers oder an ausdrücklich von dem Inhaber zum Inkasso berechtigtes Personals. Zahlungen auf anderen als den genannten Wegen werden als nicht erfolgt angesehen. Erfolgte Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach, wird die gesamte bestehende Schuld sofort fällig.
(3) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Erklärung der Aufrechnung ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. (4) Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung ruht die Leistungsverpflichtung von HuFEvents nebst ihrer Haftung, ohne dass der Kunde von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Im Übrigen gilt § 286 Abs. 3 BGB.
(5) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Forderungsaufstellung Zahlung leistet. (6) Erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung kein schriftlicher Widerspruch, gilt die Rechnung als genehmigt und anerkannt.
11. Preise
Alle von HuFEvents genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Steuern.
12. Preisänderung
Im Falle der Veränderung/Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, kann sich das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben.
13. Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe
(1) Dem Kunden ist es nicht gestattet, Mitarbeiter von uns zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Kunden zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.
(2) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Bestimmungen des Absatzes 1, so ist er verpflichtet, die sechsfache Bruttomonatsgebühr an uns zu zahlen. Grundlage hierfür ist das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt des abgeworbenen Mitarbeiters der letzten 3 Monate vor Austritt aus dem Unternehmen.
14. Datenschutz
(1) Wir gewähren den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Zur Auftragsdurchführung speichert HuFEvents die Daten des jeweiligen Kunden, welche nach Auftragsdurchführung für interne Zwecke erhalten bleiben. Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt, es werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeleitet oder Adressdaten verkauft. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über seine gespeicherten Daten zu verlangen. Sofern alle Aufträge abgewickelt sind, können die Daten auf Wunsch des Kunden gelöscht werden.
(2) Im Schadensfall gelten die Haftungsregelungen unter Ziffer 7.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gewährleistung ist ausnahmslos Wolfsburg.
(2) Gerichtsstand ist, ebenfalls Wolfsburg.
16. Sonstiges
(1) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit HuFEvents geschlossenen Vertrag bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von HuFEvents.
(2) HuFEvents ist berechtigt, die Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen abzutreten.
17. Schlussbestimmung
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Lieferbedingungen
Unsere Lieferkosten hängen von der gewählten Zahlungsmethode ab. Abweichende Kosten für internationalen Versand.
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Stand 11.09.2022